Wann können Sie den Versicherer Ihrer Motorradversicherung wechseln?
Fahrzeug-/Halterwechsel
Seit dem 1. Januar 2006 ist das überarbeitete Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG) in Kraft. Dank dieser Teilrevision erhalten Sie nun bei einem Motorrad- oder Halterwechsel den „nicht verbrauchten Teil“ der Prämie zurück, wenn Sie den Versicherer wechseln. Profitieren Sie jetzt - Wechseln sie die Versicherungsgesellschaft ohne Geld zu verlieren! Hier können Sie die Prämie Ihrer Motorradversicherung berechnen.
Vertragsablauf
Jeder Versicherungsvertrag kann auf das Vertragsende gekündigt werden. Die Kündigung muss in der Regel* spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf Ihrer Motorradversicherung bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Stichdatum ist nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem die Kündigung der Versicherung beim Versicherer eintrifft.
Prämienerhöhung
Im Falle einer Prämienerhöhung bei Ihrer Motorrad- oder Roller-Versicherung können Sie den Versicherer wechseln. Die Kündigung muss in der Regel* spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres beim Versicherer eintreffen.
Schadenfall
Kommt es bei einem Schadenfall zur Zahlung, ist eine Versicherung kündbar. Die Kündigung muss spätestens bei Auszahlung ausgesprochen werden. Beachten Sie, dass bei Kündigung im Schadenfall Versicherungsprämien für die laufende Vertragsperiode dem bisherigen Versicherer geschuldet bleiben, wenn Sie den Versicherungsvertrag im ersten Jahr nach dem Vertragsabschluss oder bei Totalschadenfall kündigen.