Motorfahrzeugversicherung wechseln: Tipps und Informationen zum Wechsel Ihrer Fahrzeugversicherung (Kasko, Vollkasko, Teilkasko, Auto Haftpflichtversicherung)

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Wann können Sie den Versicherer Ihrer Autoversicherung wechseln?

Fahrzeug-/Halterwechsel

Seit dem 1. Januar 2006 ist in der Schweiz das überarbeitete Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG) in Kraft. Dank dieser Teilrevision erhalten Sie nun bei einem Fahrzeug-/Halterwechsel den „nicht verbrauchten Teil“ der Prämie Ihrer Fahrzeugversicherung zurück, wenn Sie den Versicherer wechseln. Profitieren Sie jetzt - wechseln sie die Versicherungsgesellschaft, ohne Geld zu verlieren! Hier können Sie die Prämie Ihrer Autoversicherung berechnen.

Vertragsablauf Ihrer Fahrzeugversicherung

Jeder Versicherungsvertrag - auch derjenige Ihrer Motorfahrzeugversicherung - kann auf das Vertragsende gekündigt werden. Die Kündigung muss in der Regel* spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf Ihrer Autoversicherung bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Stichdatum ist nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eintrifft. Es ist natürlich auch möglich, die Haftpflichtversicherung zu behalten und nur die Kasko (Teilkasko, Vollkaskoversicherung) oder andere Versicherungen per Vertragsablauf zu kündigen.

Prämienerhöhung bei der Motorfahrzeugversicherung

Im Falle einer Prämienerhöhung bei Ihrer Motorfahrzeugversicherung können Sie den Versicherer wechseln. Die Kündigung muss in der Regel* spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres beim Versicherer eintreffen.

Schadenfall (Kasko oder Haftpflichtversicherung)

Kommt es in Ihrer Fahrzeugversicherung bei einem Schadenfall zur Zahlung (unabhängig davon, ob der Schaden die Kasko, Vollkasko, Teilasko oder Haftpflichtversicherung betrifft), ist eine Versicherung kündbar. Die Kündigung muss spätestens bei Auszahlung ausgesprochen werden. Beachten Sie, dass bei Kündigung im Schadenfall Versicherungsprämien für die laufende Vertragsperiode dem bisherigen Versicherer geschuldet bleiben, wenn Sie den Versicherungsvertrag im ersten Jahr nach dem Vertragsabschluss oder bei einem Totalschaden (Kasko, Vollkaskoversicherung) kündigen.

* Fristen sind branchenüblich, können aber je nach Gesellschaft abweichen und sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Motorfahrzeugversicherung enthalten.