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Wann können Sie Ihren Versicherer wechseln?

Fahrzeug-/Halterwechsel

Seit dem 1. Januar 2006 ist das überarbeitete Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG) in Kraft. Dank dieser Teilrevision erhalten Sie nun bei einem Fahrzeug-/Halterwechsel den „nicht ver- brauchten Teil“ der Prämie zurück, wenn Sie den Versicherer wechseln. Profitieren Sie jetzt - wechseln sie die Versicherungs- gesellschaft, ohne Geld zu verlieren!

Vertragsablauf

Jeder Versicherungsvertrag kann auf das Vertragsende gekündigt werden. Die Kündigung muss in der Regel* spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Stichdatum ist nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eintrifft.

Prämienerhöhung

Im Falle einer Prämienerhöhung bei Ihrer Motorfahrzeugversicherung können Sie den Versicherer wechseln. Die Kündigung muss in der Regel* spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres beim Versicherer eintreffen.

Schadenfall

Kommt es bei einem Schadenfall zur Zahlung, ist eine Versicherung kündbar. Die Kündigung muss spätestens bei Auszahlung ausgesprochen werden. Beachten Sie, dass bei Kündigung im Schadenfall Versicherungsprämien für die laufende Vertragsperiode dem bisherigen Versicherer geschuldet bleiben, wenn Sie den Versicherungsvertrag im ersten Jahr nach dem Vertragsabschluss oder bei Totalschadenfall kündigen.

*Fristen sind branchenüblich, können aber je nach Gesellschaft abweichen und sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten.